PARAPUNTO Radio Demo
Beispielmusik · noch kein Live-Sender
Sendeplan & mehr →
Paraguay heute … Asunción … Encarnación … Hohenau … Ciudad del Este … Chaco … 1 EUR = … 1 USD = …

3. September 2026

Auswandern nach Paraguay: Deutsche, Österreicher und Schweizer sollten ihre Dokumente vor der Abreise vorbereiten

Reisepass und beglaubigte Dokumente als Symbol für die Vorbereitung einer Übersiedlung nach Paraguay.
Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Residencia in Paraguay beantragen möchte, sollte die erforderlichen Dokumente bereits vor der Abreise vorbereiten und apostillieren lassen. Foto: Viktor Kisman

PARAGUAY | 3. September 2026

Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Paraguay übersiedeln und dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchte, sollte einen Teil der Bürokratie bereits vor der Abreise erledigen.

Der entscheidende Begriff lautet: Apostille.

Paraguays Migrationsbehörde verlangt bei ausländischen öffentlichen Dokumenten grundsätzlich eine entsprechende Beglaubigung. Stammen die Unterlagen aus einem Mitgliedstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, können sie mit einer Apostille versehen werden.

Deutschland, Österreich und die Schweiz fallen darunter.

Die Apostille wird dabei nicht in Paraguay ausgestellt. Sie stammt grundsätzlich von der zuständigen Behörde des Landes, aus dem das jeweilige Dokument kommt.

Was die Apostille eigentlich bestätigt

Eine Apostille bestätigt nicht, dass der Inhalt eines Dokuments richtig ist. Sie bestätigt insbesondere die Echtheit der Unterschrift und die Funktion des Unterzeichners beziehungsweise die Echtheit des Siegels oder Stempels auf einer öffentlichen Urkunde.

Der Vorteil des Haager Verfahrens liegt darin, dass anschließend keine zusätzliche Legalisierung durch eine paraguayische Auslandsvertretung notwendig ist.

Paraguays Dirección Nacional de Migraciones erklärt ausdrücklich, dass Dokumente aus Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nach Anbringung einer Apostille ohne eine weitere Legalisierung anerkannt werden.

Welche Dokumente sollte man vorbereiten?

Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Aufenthaltsverfahren und von der persönlichen Situation ab.

Bei der Beantragung einer paraguayischen Residencia können unter anderem Personenstandsurkunden und Nachweise über Vorstrafen beziehungsweise Strafregisterauszüge erforderlich sein.

Bei Familien können zusätzliche Geburts-, Heirats- oder andere Personenstandsurkunden notwendig werden.

Deshalb sollte nicht einfach ein beliebiges Paket an Dokumenten apostilliert werden. Sinnvoller ist es, zuerst die aktuelle Anforderungsliste der paraguayischen Migrationsbehörde zu prüfen und anschließend genau jene Dokumente zu beschaffen und apostillieren zu lassen, die für den eigenen Antrag erforderlich sind.

Deutschland

Für deutsche öffentliche Urkunden richtet sich die zuständige Apostillebehörde nach der Art des Dokuments.

Bei Urkunden von Bundesbehörden ist grundsätzlich das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden fallen dagegen in die Zuständigkeit der jeweiligen deutschen Landesbehörden.

Die Deutsche Botschaft in Asunción weist aktuell ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Echtheitsbescheinigungen mehr für deutsche Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse ausstellt.

Wer solche deutschen Dokumente in Paraguay verwenden möchte, sollte die Apostille deshalb bereits über die zuständige Stelle in Deutschland beschaffen.

Österreich

Auch österreichische öffentliche Urkunden können für ihre Verwendung in Paraguay mit einer Apostille versehen werden.

Das österreichische Außenministerium bestätigt ausdrücklich, dass für österreichische Urkunden, die in Paraguay verwendet werden sollen, eine Apostille erforderlich ist.

Welche Stelle zuständig ist, hängt wiederum von der jeweiligen Urkunde ab. In vielen Fällen ist außerdem eine Vorbeglaubigung erforderlich.

Wer beispielsweise Geburts-, Heirats- oder andere österreichische Urkunden für eine paraguayische Behörde benötigt, sollte deshalb vor der Abreise prüfen, welche österreichische Behörde die Apostille für das konkrete Dokument ausstellt.

Schweiz

Dasselbe Prinzip gilt für Schweizer Dokumente.

Die Schweizer Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schweizer Urkunden für ihre Verwendung in Paraguay mit einer Apostille versehen werden müssen.

Zuständig sind je nach Dokument insbesondere die kantonalen Behörden beziehungsweise bei bestimmten Bundesdokumenten die Bundeskanzlei in Bern.

Schweizer Vertretungen im Ausland können dagegen keine Apostillen auf Schweizer Urkunden anbringen.

Und die Übersetzung?

Mit der Apostille allein ist die Vorbereitung noch nicht unbedingt abgeschlossen.

Paraguays Migrationsbehörde verlangt, dass fremdsprachige Dokumente ins Spanische übersetzt werden.

Eine Möglichkeit ist die Übersetzung durch einen in Paraguay zugelassenen öffentlichen Übersetzer.

Wird dagegen bereits im Ausland durch einen dort zugelassenen öffentlichen Übersetzer übersetzt, gelten zusätzliche Anforderungen: Nach den Vorgaben der paraguayischen Migrationsbehörde muss dann auch die Übersetzung entsprechend apostilliert oder legalisiert werden.

Für viele Antragsteller kann es deshalb praktisch einfacher sein, die Originaldokumente mit der notwendigen Apostille nach Paraguay mitzunehmen und die erforderliche spanische Übersetzung anschließend dort von einem zugelassenen Übersetzer anfertigen zu lassen.

Nicht erst in Paraguay damit beginnen

Die wichtigste praktische Konsequenz ist für Deutsche, Österreicher und Schweizer dieselbe.

Wer seine Residencia in Paraguay plant, sollte bereits einige Wochen vor der Reise die aktuelle Dokumentenliste prüfen.

Dann können notwendige Personenstandsurkunden und Strafregisterunterlagen beschafft und bei den jeweils zuständigen Stellen apostilliert werden.

Denn wer erst nach der Ankunft in Paraguay feststellt, dass eine Apostille fehlt, hat ein unnötiges Problem: Die Apostille muss grundsätzlich im Herkunftsland des Dokuments beschafft werden.

Eine gute Vorbereitung spart deshalb nicht nur einen zusätzlichen Behördenweg. Sie kann verhindern, dass sich das gesamte Aufenthaltsverfahren wegen eines einzigen fehlenden Stempels verzögert.

Quellen

Dirección Nacional de Migraciones Paraguay, Anforderungen und Hinweise zu ausländischen Dokumenten

Deutsche Botschaft Asunción, Informationen zur Verwendung deutscher Urkunden in Paraguay

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Deutschland, Apostillen und Beglaubigungen

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Österreich, Apostille und Beglaubigung

Schweizerische Eidgenossenschaft, Vertretung in Paraguay, Beglaubigung und Apostille